In der Sprache des Bundesdatenschutzgesetzes stellen die Akten- und Datenträgervernichtung sowie die Akteneinlagerung Teilprozesse der Datenverarbeitung dar, nämlich die Speicherung und Löschung von Daten.
AKTA bietet eine in hohem Maße standardisierte Dienstleistung, die Ihnen hilft,
- Ihren gesetzlichen Pflichten bei der Datenverarbeitung nachzukommen,
- Ihre Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vor Missbrauch zu schützen.
Die wesentlichen Elemente dieser Dienstleistung sind:
- besonders geschulte Mitarbeiter, die persönlich auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet sind,
- die Umsetzung des Katalogs an technischen und organisatorischen Maßnahmen nach der Anlage zu § 9 BDSG soweit anwendbar,
- die Anwendung des geeigneten Zerkleinerungsgrades für die Papieraktenvernichtung,
- eine ausgereifte Spezial-Logistik bestehend aus einem besonders gewidmetem Fuhrpark sowie ansprechenden und zweckdienlichen Sammelbehältern,
- unser AKTA-Datensicherheitszentrum mit modernster Vernichtungstechnik und permanent überwachten Betriebs- und Lagerflächen.
GUT ZU WISSEN,
...dass
- bei der Beauftragung mit den AKTA-Standardprodukten alle Anforderungen an den Datenschutz automatisch erfüllt sind - denn darauf basieren unsere Dienstleistungen von vornherein.
- AKTA im Bedarfsfall darüber hinaus die richtige individuelle Lösung für Sie und mit Ihnen gemeinsam erarbeitet.
- AKTA keinen Unterschied zwischen personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen macht - es wird stets der höchste gesetzliche Maßstab angelegt.
- alle bei der Vernichtung anfallenden Reststoffe sachgerecht und umweltfreundlich entsorgt oder recycelt werden - wir sind Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 Krw/AbfG.
- AKTA nicht alleine steht - die KURZ Gruppe bietet eine beachtliche Dienstleistungspalette in einem großen Einzugsgebiet.
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